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Für Mensch und Umwelt

Herzlich Willkommen bei
Re-El Recycling GmbH

Faire Vollzeitbeschäftigung für Transferleistungsempfänger

Es unser Ziel und zugleich unsere Motivation, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen im Rahmen des zweiten Arbeitsmarkts zu schaffen und zu erhalten.
Wir verbinden dies mit dem Umwelt- und Klimaschutz.

Mitarbeiter im Elektroschrott-Recycling

Zusammen mit Ihren Kollgen:innen verstärken Sie unser Team in der Aufbereitung, Demontage und Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott an unserem Standort Buchholz. Abwechselnd dazu werden Sie zeitweise auf unseren Möbel-LKW's zur Abholung und Auslieferung noch gebrauchsfähiger Möbel eingesetzt.


Sie arbeiten 37 Stunden pro Woche an 5 Arbeitstagen, regelmäßig von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, an Freitagen von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr.


Neben einer fairen Entlohnung, die sich am Tarifmodel des TVöD orientiert, gibt es eine Jahresleistung und freiwillige Sozialleistungen.


Die Stelle ist mit dem Ziel einer unbefristeten Beschäftigung zunächst auf 2 Jahre befristet. Voraussetzung für diese Stelle ist der Bezug von ALG-II zum Bewerbungszeitpunkt, in besonderen Ausnahmefällen der Bezug von ALG-I


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Sozialbetrieb? Was heißt das eigentlich?

Immer schneller, immer höher, immer weiter. Da kommt nicht jeder mit und nicht jeder ist so leistungsfähig, wie die moderne Gesellschaft es immer stärker fordert. Entsprechend unserer Gesellschaftssatzung beschäftigen wir im gewerblichen Bereich ausschließlich ehemalige ALG-II-Empfänger, die aus den verschiedensten Gründen nicht mehr Schritt halten konnten.

Wir versuchen diesen Menschen, in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, neue Perspektiven zu geben und achten dabei, im Rahmen des zweiten Arbeitsmarkts, auf Würde und Menschlichkeit.


Alle unsere Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig angestellt, werden fachlich angeleitet und fortlaufend qualifiziert.
Denn es ist auch unser Anspruch, dass sich das Unternehmen trotz dieser Hintergründe finanziell selbst trägt.
Dies hat neben wirtschaftlichen Gründen auch mit dem Selbstverständnis und der Selbstachtung der Beschäftigten zu tun:
weg vom ALG II-Empfänger, hin zum leistungsgerecht bezahlten Arbeitnehmer.




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